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Herr Hermann Lang vom BKK Landesverband Bayern berichtete uns von den Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2005.

Zu Beginn zeigte er uns anhand einer Grafik, dass das ganze Gesundheitswesen auch ein riesiger Arbeitsmarkt ist. Man könnte sogar sagen, dass kranke Menschen zu den größten Arbeitgebern in ganz Deutschland gehören.
Anhand einer weiteren Grafik zeigte uns Herr Lang relativ detailliert am Beispiel des BKK Landesverbandes Bayer, wofür im Einzelnen die Krankenkasse ihre Einnahmen ausgibt. Dabei fiel auf, dass die Netto-Verwaltungskosten mit ca. 6 % der Gesamtausgaben doch eher relativ gering sind.
Dann gab uns Herr Lang einen Überblick über die EBM 2000 plus Die EBM 2000 plus ist die Gebührenordnung für alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die am 01.04.2005 in Kraft getreten ist und den bisherigen Einheitlichen Bewertungsmaßstab ablöst.

Die Grundbegriffe der EBM 2000 Plus (EBM = Einheitlicher Bewertungsmaßstab) sind:

  • Ordinationskomplex mit Altersgewichtung
    • Arztbesuch einmal im Quartal
    • Altersgewichtung
      1. bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
      2. Beginn 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
      3. ab Beginn 60. Lebensjahre
  • Konsultationskomplex statt Pauschale
    • Es gibt Folgekontakte zum Arzt
  • Zeittaktung
    • Behandlungen und Gespräche sind zeitgebunden
    • Es gibt gleiche Bewertungen für alle Arztgruppen
    • Betreuungsleistungen nur im hausärztlichen Versorgungsbereich

Hier einige Neuerungen des Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMB), die bereits eingeführt sind oder eingeführt werden sollen:

Neue Versorgungsformen als Folge des GMG (eingeführt ab dem 01.01.2004)

  • Hausarztzentrierte Versorgung § 73 b SGB V
    Verpflichtung für Krankenkassen 􂀓 AOK Bayern mit KVB ab 01.04.2005
  • Medizinische Versorgungszentren § 95 SGB V
    Umsetzung bisher eher zögernd
  • Ambulante Behandlung im Krankenhaus §§ 116 a, b SGB V
    Bisher nahezu keine Anwendung 􂀓 Finanzierung sehr problematisch
  • Integrierte Versorgung § 140 a SGB V
    Bundesweit schon viele sehr unterschiedliche Verträge, interessante Möglichkeiten können sich auftun.

Zahnersatz

Seit 01.07.2005 bezahlt der Versicherte den Krankenversicherungsbeitrag mit 0,9 % des Gesamtversicherungsbeitrages alleine. Zuvor teilten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag mit je 0,45 %. Ziel dieser Änderung ist die Senkung der Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber. Der Versicherte erhält für den Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss.

Fahrtkosten

Hier hat es vor allem auch für Dialysepatienten Änderungen gegeben.
Fahrtkosten werden nur noch aus zwingenden medizinischen Gründen, bei ambulanter Behandlung nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Auch bei Dialysepatienten muss die Notwendigkeit von Taxifahrten zur Dialyse hin und wieder zurück vom Arzt bescheinigt und von der Krankenkasse genehmigt werden.
Durch diese Neuregelung wurden Taxifahrten für Dialysepatienten teilweise komplett gestrichen, teilweise bekommen Dialysepatienten jetzt aber auch nur noch die Rückfahrt per Taxi bezahlt und müssen die Hinfahrt selbst organisieren. Dies führt vor allem bei berufstätigen Dialysepatienten zu großen Problemen.

Zuzahlungen

Auch bei den Zuzahlungen hat sich einiges geändert.

Insgesamt muss der Versicherte 2 % seines Jahres-Brutto-Einkommens zuzahlen, Schwerbehinderte 1 %. Dabei ist mit Bruttoeinkommen nicht nur Lohn/Gehalt gemeint, sondern auch Einnahmen aus Mieten, Pachten, Zinsen, Renten usw.
Versicherte bis zum 18. Lebensjahr sind generell von den Zuzahlungen befreit.

Praxisgebühr 10 EUR ja Quartal, in der Regel beim Hausarzt
Krankenhausbehandlung, Anschlussheilbehandlung täglich 10 EUR für maximal 28 Kalendertage/Jahr
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, täglich 10 EUR
Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, täglich 10 EUR
Heilmittel 10 % der Kosten + 10 EUR je Verordnung
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten je Kalendertag + 10 EUR je Verordnung für maximal 28 Kalendertag / Jahr
Ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung 10 EUR je Quartal bei erstmaliger Inanspruchnahme ohne Überweisung. Keine Zuzahlung für Schutzimpfung, Gesundheitsuntersuchungen und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
Arznei-, Verband und Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises, mind. 5 EUR, max. 10 EUR.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 10 % der Kosten je Packung, höchstens 10 EUR für den Monatsbedarf je Indikation
Soziotherapie, Haushaltshilfe 10 % der Kosten je Kalendertag, mind. 5 EUR, max. 10 EUR
Zahnersatz 40 %, berücksichtigt ist ein Vorsorgebonus von 10 %. Der Bonus erhöht sich um weitere 5 %, wenn der Versicherte in den letzten 10 Jahren regelmäßig Zahnpflege betrieben hat und die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen hat. Ab 01.01.2005 gelten Neuregelungen.

Insgesamt muss der Versicherte 2 % seines Jahres-Brutto-Einkommens zuzahlen, Schwerbehinderte 1 %. Dabei ist mit Bruttoeinkommen nicht nur Lohn/Gehalt gemeint, sondern auch Einnahmen aus Mieten, Pachten, Zinsen, Renten usw.
Versicherte bis zum 18. Lebensjahr sind generell von den Zuzahlungen befreit.

Disease-Management-Programme (DMP)

Für Diabetiker Typ 2 ist dieses Programm bereits eingeführt. Hintergrund dieses Programms ist, dass bestimmte chronische Krankheiten nach einem von Wissenschaft und Politik vorgegebenen Schema behandelt werden sollen, um so einerseits eine bestimmte Qualität zu wahren und andererseits Folgeerkrankungen zu vermeiden. Der Nachteil dieser Programme liegt darin, dass sie recht unflexibel sind, auch in der Anpassung an neueste Erkenntnisse und somit diese neuesten Erkenntnisse nur verzögert angewendet werden können.

Weitere DMP-Programme, die teilweise bereits eingeführt sind oder eingeführt werden sollen, gibt es für Brustkrebs, koronare Herzkrankheiten usw.

Geplante Neuerungen für den Versicherten

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die eGK soll ab 01.01.2006 eingeführt werden, in Modellregionen wird sie bereits seit längerer Zeit getestet.. Nachdem sie zu Beginn nur allgemeine Daten enthalten soll, ähnlich wie die jetzige Versichertenkarte, ist geplant, später auch krankheitsbezogene Daten und Verläufe aufzunehmen. An erster Stelle steht dabei das elektronische Rezept. Hinzu kommen dann Arzneimitteldokumentation, Notfalldaten usw.

Der Sinn dieser eGK liegt darin, dass Doppeluntersuchungen vermieden und somit auch Kosten gespart, also wirtschaftlicher behandelt werden kann und jeder Arzt den Krankheitsverlauf eines Patienten gleich zur Verfügung hat und entsprechende Maßnahmen einleiten kann.

Ob allerdings die eGK neben dem administrativen Teil tatsächlich auch die medizinischen Angaben enthalten wird, soll letztendlich jeder Patient selbst entscheiden. Es gibt aber auch große Skeptiker dieser eGK, vor alle wegen des Datenschutzes, die den "Gläsernen Menschen" befürchten.

Anmerkungen: Dieser Bericht wurde mit aktuellen Informationen aus dem Internet aktualisiert und ergänzt.

Monika Centmayer