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Cornelia ElserFrau Cornelia Elser von der LAG Baden-Württemberg berichtete uns über das Thema "Persönliches Budget".

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlagen sind das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX, § 17 Abs. 2-4, § 21a) sowie die Budgetverordnung (BudgetV) (beide im Anschluss an diesen Text angehängt). Darüber hinaus wird im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (z.B. §§ 11, 13, 26, 53, 61) sowie im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (§ 28) für die einzelnen Träger festgeschrieben, welche Leistungen zukünftig als Persönliches Budget erbracht werden können. Zur Zeit gibt es mehrere Modellprojekte in verschiedenen Bundesländern und / oder Regionen in Deutschland. In Baden-Württemberg ging das Modellprojekt 2002 an den Start.

Ziel

Ziel des persönlichen Budget ist es, wegzukommen von der Fürsorge schwerstbehinderter Menschen hin zur selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So bekommen bisher Anbieter von Leistungen, z. B. ambulante Dienste, Heime, Gelder von Versicherungen und Ämtern gezahlt, die sie dann im Sinne des Schwerbehinderten Leistungsempfängers verwenden, ohne dass dieser allerdings einen Einfluss darauf ausüben kann. Durch das persönliche Budget erhält der Leistungsempfänger selbst die Gelder und bestimmt dann auch selbst, welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt von wem wie durchgeführt werden. Dies führt dann nicht nur zu mehr Selbständigkeit von schwerbehinderten Menschen sondern auch zu mehr Menschenwürde.

Voraussetzungen

Derzeit kann jeder Mensch mit Behinderung einen Antrag stellen, der mindestens eine Leistung der Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) erhält bzw. auf diese Leistung Anspruch hätte. Dies sind z. B.

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wie z.B. Hilfen zur Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes; Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen
  • Eingliederungshilfe, z.B. Haushaltshilfen, Kinderbetreuung
  • Hilfe zur Pflege
  • Leistungen in teilstationären Einrichtungen wie z.B. einer Werkstatt für behinderte Menschen
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Der Antrag auf Umwandlung von Leistungen in ein persönliches Budget kann formlos an das Sozialamt, die Pflegekasse, den Rentenversicherungsträger oder an die Stelle, von der der Antragsteller bereits Leistungen erhält, gestellt werden. In Baden-Württemberg wurde zur Unterstützung und Beratung bei der Antragstellung die Stelle einer Budgetassistenz eingerichtet.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind vor allem Menschen, die in einem Heim leben oder einen Heimaufenthalt vermeiden wollen, Nutzer des persönlichen Budgets.

Höhe und Dauer des persönlichen Budgets

Grundsätzlich gilt, dass das persönliche Budget die Kosten der gesamten bisherigen Leistungen nicht überschreiten soll. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Leistung. Wird also ein bestimmtes Einkommen überschritten, so muss der Antragsteller vorerst auf seine eigenen Reserven zurückgreifen.

Ist eine Entscheidung gefallen, ist die Budgetnehmerin / der Budgetnehmer 6 Monate daran gebunden, dann gilt in aller Regel das persönliche Budget für 2 Jahre bevor neu darüber entschieden wird.

Weitere Informationen

PARITÄTISCHES Kompetenzzentrum Persönliches Budget
Drechslerweg 25
55128 Mainz
Melanie Fritz 06131 93680-12
Christina Nedoma 06131 93680-27
eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.budget.paritaet.org

Anmerkung: Dieser Bericht wurde durch Informationen aus dem Internet aktualisiert und ergänzt.

Monika Centmayer