Berufliche Reha im Schrankbett
Zum dritten und letzten Mal in 2005 hatte der Junge Nierenkranke Deutschland e.V. zu seinem Seminar "Berufliche Rehabilitation und Rente" nach Hamburg ins Haus Rissen eingeladen. Zahlreiche Mitglieder und Vertreter von Dialysevereinen folgten der Einladung.
Am Donnerstag, den 20.10.2005, reisten die Mitglieder und Vertreter der Vereine sowie Thomas Lehn und ich als Seminarleiter an. Wir hatten schon ein wenig Angst davor, dass das was wir geplant und organisiert hatten, nicht gut angenommen wird. Schon kurz nach der Ankunft mussten Thomas und ich uns als Krisenmanager bewähren. Die angekündigten Doppelzimmer waren nur Zweibettzimmer, wovon ein Bett als Klappbett im Schrank untergebracht war. Auch die Hygiene sowie die Heizung waren unzureichend. Von den Abbildungen im Prospekt war bis auf zwei Zimmer, die gegen Aufpreis zu bekommen waren, nichts zu finden. Doch die Gruppe ließ sich von den Gegebenheiten vor Ort, gegen die wir bei Haus Rissen schriftlich Beschwerde einreichten, nicht entmutigen. Den Abend der Anreise ließen wir mit Gesprächen, wobei man viele neue Leute kennenlernte, ausklingen. Einige machten sich auch noch auf, um die Reeperbahn zu erkunden.
Freitag 21.10.2005 Tagesthema: EU Rente
Thomas und ich standen um 9.00 Uhr vor ca. 40 Leuten und begrüßten noch einmal alle ganz herzlich zu unserem Seminar. Wir bedankten uns auch, dass soviele Leute der Einladung nach Hamburg gefolgt sind. Premiere überhaupt für den Jungen Nierenkranken Deutschland e.V. war die Tatsache, dass auch zum ersten Mal Vertreter anderer Dialysevereine und Vertreter des Bundesverband Niere e.V. bei einem unserer Seminare anwesend waren. Nach der Begrüßung stellte ich noch, bevor Thomas mit seinem Vortrag "Dialyse und Beruf" begann, noch das Seminarprogramm vor.
Dialyse und Beruf: Fallbeispiel von Thomas Lehn
Thomas erklärte anschaulich seinen 35 jährigen Weg von der Erkrankung über Dialyse, Schule, Ausbildung, Beruf bis hin zur Existenzgründung zusammen mit seiner Frau Beate.
Mit 14 Jahren erkrankte Thomas an den Nieren und musste 1970 in der Uniklinik Heidelberg zur Lebenserhaltung an die Dialyse angeschlossen werden. Von da an änderte sich sein Leben, denn er musste lernen, mit der Dialyse zu leben. Neben seiner Dialyse besuchte er die Schule bis zur 10 Klasse, sein Abitur machte er durch Fernunterricht, den die Eltern privat finanzierten. Mit 18 machte er den Führerschein und lernte auch in dieser Zeit seine heutige Frau Beate kennen.
Nach dem Abitur und der Ausbildung zum EDV-Kaufmann hörte für ihn, da er ins Berufsleben einstieg, das sogenannte Lotterleben auf. Um damals seinen Arbeitsplatz zu erreichen, finanzierte ihm das Integrationsamt sowie das Arbeitsamt gemeinsam einen PKW.
Ein neuer Lebensabschnitt:
Für Thomas war der Beruf eine wichtige soziale Sicherstellung. Der Beruf brachte ihm nicht nur Geld, sondern auch das Gefühl, gleichgestellt mit Gesunden im Beruf zu sein. Heute, trotz 35 Jahre Dialyse, arbeitet Thomas noch Vollzeit. Nur an Dialysetagen arbeitet er mit der Integrationsvereinbarung, was für Ihn bedeutet, dass er an Dialysetagen zwei Stunden vom Beruf freigestellt ist.
Zum Schluss äußerte er, dass seine Ärzte ihm zu Beginn seiner Krankheit, keine lange Lebenserwartung prognostizierten. Trotz dieser Prognose, lebt er heute noch und hat zudem viel erreicht. Hier meldete sich Paul Dehli zu Wort und äußerte, dass viele Ärzte mit solchen Prognosen viele Lebensläufe der Jugendlichen zerstören. Er empfiehlt, egal welche Prognosen die Ärzte geben, an seinen Ideen sowie Ziele im Leben festzuhalten. Er forderte, dass die Ärzte langsam erkennen müssten, dass es immer mehr junge Leute gibt, die schon 20 / 30 Jahre und darüber hinaus mit der Dialyse und ihrer Erkrankung leben und arbeiten.
Nach dem anschaulichen Vortrag von Thomas, der unter Applaus endete, begrüßte Martin Herrn Eikmeier vom Integrationsamt Hamburg zum Thema "Fördermittel zum Erhalt des Arbeitsplatzes und der Arbeitsvermittlung".
Folien zum Vortrag von Thomas Lehn als Download
Fördermittel zum Erhalt des Arbeitsplatzes und Arbeitsvermittlung
Herr Eikmeier bedankte sich für die Einladung, der er gerne folgte. Er erklärte, dass es für Ihn nicht gerade leicht ist, in der Kürze alle Fördermittel für Arbeitsförderung/ -erhaltung vorzustellen. Es gäbe so viele Möglichkeiten, die aber gerade für Nierenkranke nicht in Frage kommen. Er versuche zwar in seinem Vortrag auf die Bedürfnisse der Anwesenden einzugehen, empfahl aber allen, sich grundsätzlich beim Integrationsamt vor Ort selbst zu erkundigen. Die Fördermöglichkeiten sind nicht alle bundesweit gleich geregelt.
Er möchte aber versuchen, jedem einen kleinen Einblick über die Möglichkeiten des Integrationsamtes zu geben.
Kündigungsschutz:
Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50% haben einen besonderen Kündigungsschutz. Vor einer Kündigung muss das Integrationsamt zuvor informiert werden. Das zählt aber nur für Behinderte, deren Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten besteht. Sinnvoll ist es, das Integrationsamt vor einer Kündigung zu benachrichtigen, da eine personenbezogene Kündigungen wegen einer Behinderung manchmal durch Fördemittel, verhindert werden kann. Auf diese Art konnten z.B. 2004 in Hamburg 250 Arbeitsplätze von Behinderten erhalten bleiben. Doch bei betrieblichen Kündigungen sind dem Integrationsamt fast immer die Hände gebunden.
Arbeitshilfen:
Durch den technischen Integrationsdienst ist es z.B. möglich, den Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers so umzubauen oder zu gestalten, dass er auch mit eventuellen Behinderungen seine Maschine bedienen kann. Auch bei der Büroarbeit ist eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes mit z.B. höhenverstellbarem Schreibtisch/ Schreibtischstuhl sowie besonderen Hilfsmitteln am Computer möglich.
Integrationsfachdienst:
Der Integrationsfachdienst ist dafür zuständig, schwerbehinderte Menschen in den Beruf zu vermitteln. Dafür stehen pro Schwerbehinderten 25000 Euro an Integrationshilfe zur Verfügung. Mit diesem Geld werden Anreize geschaffen, dass Betriebe, die mehr als 20 Mitarbeiter haben, auch Schwerbehinderte einstellen.
Die erste Anlaufstelle für schwerbehinderte Arbeitssuchende ist die Arbeitsagentur. Dort sollte man sich nicht an den normalen Arbeitsvermittler wenden, sondern gleich an die Schwerbehindertenvermittler der Agentur. Die kennen sich im Gegensatz zu den normalen Arbeitsvermittler viel besser bei den Fördermöglichkeiten für Schwerbehinderte aus. Über den Schwerbehindertenvermittler sollte man versuchen, mit dem Integrationsfachdienst einen Gesprächstermin zu bekommen. Die Leute beim Integrationsfachdienst sind für Investitionszuschüsse vom Integrationsamt und der Eingliederungshilfe von der Arbeitsagentur die besten Ansprechpartner.
Nach vielen Fragen und Diskussionen zur Arbeit des Integrationsamtes und dessen Fördermittel, endete der Vortrag von Herr Eikmeier. Im Anschluss begrüßte Thomas Lehn Herrn Schild von der deutschen Rentenversicherung zum Thema "Teilrente/ Teilerwerb und Wiedereinstieg nach der EURente"
Teilrente Teilerwerb
Herr Schild begann seinen Vortrag mit der Bekanntgabe, dass es die BFA sowie die LVA nicht mehr gebe, sondern beide Versicherungsanstalten zu einer unter dem Namen deutsche Rentenversicherung zusammen geschlossen wurden. Nach dieser Erläuterung begann er seinen Vortrag mit dem Erklären der einzelnen Rententypen.
Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente kann man erst dann erlangen, wenn man nicht mehr als zwei Stunden und weniger am Tag arbeiten kann.
Teilrente
Die Teilrente erreichen diejenigen, die noch drei bis sechs Stunden am Tage arbeiten können. Wer aber mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, kann keine Rente bekommen.
Arbeitslose z.B., die noch 3 - 6 Stunden am Tag arbeiten können, steht die Möglichkeit der Teilrente nicht zur Verfügung. Diese Personengruppe wird, obwohl Sie noch arbeiten könnte, in die volle Erwerbsminderungsrente eingegliedert.
Grundvoraussetzung um die versicherungsrechtliche Vorgaben für einen Rentenantrag auf Teilrente oder Erwerbsminderungsrente zu erfüllen ist, dass der Antragsteller in den letzten 60 Monaten, bevor die Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde, 36 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Nach dem Stellen des Antrag auf Erwerbsminderungsrente ermittelt die Rentenversicherung anhand vorliegender Daten einen Tag, ab dem man als erwerbsunfähig zählt. Dieser Tag kann auf ein Datum einer Operation, Krankschreibung, einer Krankenhausentlassung, Erstdialyse oder einer Rehaentlassung festgelegt werden. Bei chronischen Erkrankungen, die nach und nach erst schlechter werden, ist, so berichtete Herr Schild, auch manchmal beim Festlegen des Termins, etwas Willkür im Spiel. Ob die Terminfestlegung der Rentenversicherung immer so richtig ist, ist oftmals die Frage. Hat man im Zeitraum des errechneten Tages in den zurückliegenden 60 Monaten 36 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt, so wird einem Rentenantrag unter den genannten Voraussetzungen meist zugestimmt.
Nicht jeder weiß, erklärte Herr Schild, dass der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen hat, bei Arbeitslosigkeit freiwillig in die Rentenversicherung weiter einzuzahlen. Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann man selber festlegen. Entweder zahlt man den Mindestsatz von ca. 78 Euro im Monat oder den Höchstsatz von ca. 1000 Euro. Dabei gibt es aber einen Haken. Diese Möglichkeit ist nur für die Leute sinnvoll, die schon vor 1984 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Eine Ausnahme um die Rente zu erlangen gibt es noch für Jugendliche. Sollte ein Jugendlicher, der noch keine 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt hat, nach der Ausbildung erwerbsunfähig werden, so genügt es, wenn er mindestens 12 Monate an Pflichtbeiträge entrichtet hat. Die Rente wird dann ohne Erfüllung der 60/32 Monatereglung gewährt.
Grundsicherungsrente
Die Grundsicherungsrente ist für alle die Leute erdacht, den man mit den vorgenannten Möglichkeiten nicht helfen konnte. Voraussetzung für die Grundsicherungsrente ist, der Antragsteller ist 18 Jahre und voll erwerbsunfähig. Die Höhe der Grundsicherungsrente richtet sich nach dem ortsüblichen Sozialsatz plus 15% für die Miete.
Alle genannten Reglungen sind im Sozialgesetzbuch I bis XII sowie in den Nebengesetzen festgelegt und nachzulesen.
Der unbewusste Rentenantrag:
Im Krankengeld kommt es oft vor, dass die Krankenkasse einem zur Reha schickt. Stimmt man diesem Antrag zur Reha zu und unterschreibt, hat man gleichzeitig seinen Rentenantrag unterschrieben. Die Kasse sagt nämlich, den Patienten können wir immer und immer wieder zur Reha schicken, doch eine Genesung wird damit nicht erreicht.
Ablauf nach einem Rentenantrag:
Grundsätzlich kann jeder einen Rentenantrag stellen, der die vorgenannten Vorausetzungen erfüllt hat. Der Antrag geht nach dem Einreichen an die Rentenversicherung nach Berlin. Die Krankenakte wird zum medizinischen Dienst weitergeleitet, dort wird der Antrag von einem Arzt am Schreibtisch, der vom vorliegenden Fall wenig Ahnung hat, entschieden. Er entscheidet, ob dem Antrag auf Rente zugestimmt wird oder vorher noch ein medizinisches Gutachten erforderlich ist.
Wird auch nach einem Gutachten der Antrag abgelehnt, so sollte man dagegen Widerspruch einlegen. Um den Widerspruch begründen zu können, sollte man sich Akteneinsicht von der Rentenversicherung erbitten. Wenn der Widerspruch wieder abgelehnt wird, muss man vor dem Sozialgericht Klage einreichen. Die Klage vorm Sozialgericht ist kostenlos und es ist nicht dringend notwendig, dafür einen Anwalt hinzuzuziehen.
Rentenberechnung:
In Deutschland liegt die durchschnittliche Rentenhöhe bei Männern bei ca. 1000 Euro. Bei Frauen unterscheidet sich die Rentenhöhe, zwischen West und Ostfrau von ca. 600 Euro West und ca. 400 Euro Ost.
Die Rente wird an der Berufszeit errechnet. Wenn zum Beispiel der Maurer mit 30 Jahren vom Gerüst fällt und dann arbeitsunfähig ist, hat er ca. 12 Jahre gearbeitet. Für jedes Rentenjahr bekommt er 26 Euro Rente. So hätte der Maurer nach 12 Jahren eine Rente von ca. 312 Euro erarbeitet. Die Rentenhöhe würde jedoch bedeuten, dass er sich gleich beim Sozialamt melden könnte. Hier hat der Gesetzgeber aber gesagt, bei einer Erwerbsminderungsrente muss man eine Zurechnungszeit anrechnen. Diese Zurechnungszeit wird bewertet mit dem Durchschnitt des Einkommens aus der Vergangenheit. Der errechnete Durchschnitt nennt sich dann Gesamtleistungswert. Der festgelegte Durchschnitt wird dann bis zum 60 Lebensjahr
Die Erwerbsminderungsente wird auf 3 Jahre gezahlt und kann auf neun Jahre verlängert werden. Was über die Neunjahresgrenze hinweg geht, wird in die Vollrente umgewandelt.
Der Wiederausstieg aus der Rente:
Herr Schild erzählte viele scheuen sich einen Rentenantrag zu stellen, da sie denken, sie würden nie wieder herrauskommen. Er erklärte, es gibt nichts Einfacheres als aus der Rente wieder heraus zu kommen. Wenn man die Hinzuverdienstgrenze überschreitet, wird man aus der Rente ausgegliedert. Wenn man nach einer Weile die Hinzuverdienstgrenze wieder unterschreitet kommt man wieder in die Rente zurück. Durch das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze geht das Stammrecht auf die Rente nicht verloren. Dieses Spiel sollte man aber nicht zu oft treiben, sonst wird man zur Gesundheitsprüfung geladen.
Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei der Erwerbsminderungsrente zur Zeit bei 345 Euro, diese Grenze darf 2x im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden.
Nach diesen sehr vielen und guten Informationen endete ein Vortrag, der zwar von der Thematik her sehr trocken war, aber von Herr Schild humorvoll und sehr gut vermittelt wurde. Ich denke jeder hat für sich sehr viel Wissen aus dem Vortrag, nach Hause mitnehmen können. Im Anschluss an Herr Schild begrüßte Martin Herrn Fietz, zum Vortrag "Online Ausbildung" vom Berufsbildungswerk Neckargemünd.
Online Ausbildung/ Umschulung
Herr Fietz vom Berufsbildungswerk Neckargemünd bedankte sich für die Einladung, und die Möglichkeit, das dreijährige online Ausbildungsprogramm zum Bürokaufmann vorzustellen.
Herr Fietz erklärte bevor es zur Livevorführung ging kurz anhand einer Powerpointpräsentation, wie der Ablauf der dreijährigen online Berufsausbildung abläuft. Neben der Onlineausbildung von zu Hause, kann man in Neckargemünd auch eine Ausbildung vor Ort machen. Die ist gerade für Dialysepatienten sehr geeignet, da eine Dialysestation direkt vor Ort ist.
Als online Ausbildung steht zurzeit nur eine drei jährige Ausbildung zum Bürokaufmann zur Verfügung. Die wird aber genau so anerkannt, wie eine Ausbildung an der normalen Berufsschule.
Um die Ausbildung von zu Hause aus machen zu können, bekommt der Auszubildende während der Ausbildungszeit, einen PC mit Drucker, Internetanschluss mit ISDN oder DSL-Flat und Webcam vom Berufsbildungswerk gestellt. Alle Kosten werden vom Berufsbildungswerk übernommen. Die Ausbildung selbst wird meist nach Aussage von Herr Fietz von den Integrationsämtern gefördert.
Doch bevor die Ausbildung beginnen kann, werden Anforderungen an den Auszubildenden gestellt. Hierzu zählen vor allem Selbstständiges arbeiten, PC Erfahrung, Zeitplanungskompetenz und vor allem hohe Eigenmotivation.
Sind diese Voraussetzungen alle gegeben, kann die Ausbildung beginnen.
Die Schule findet täglich von 7.30 Uhr bis 17.15 Uhr statt. Alles, was die Auszubildenden arbeiten, ist digitalisiert. Eine Klasse besteht aus 12 Leuten, die in drei Gruppen von je vier Leute aufgeteilt sind. Jede Klasse hat zwei Stunden Ausbildungszeit pro Tag. Den Rest, müssen die Auszubildenden selbstständig mit Unterlagen zu Hause erarbeiten. Alle Auszubildende können sich per Headset mit 5 Ihrem Lehrer und untereinander unterhalten. Hausaufgaben und Dokumente werden per E-Mail an den Lehrer versendet. Hier besteht aber auch die Möglichkeit das alle die arbeiten über Bildschirm zur gleichen Zeit sehen können. Der Untericht läuft wie in einem richtigen Klassenzimmer ab, nur ist alles virtuell.
Nach drei Jahren Ausbildung legt der Schüler seine Prüfung online zusammen mit seinem Lehrer ab. Die Prüfung findet nach den allgemeinen Ausbildungsbedingungen des Landes Baden Württemberg statt. 2004 konnten 6 der 9 Auszubildenden in langfristige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden.
Herr Fietz führte uns alles was er erzählt hatte, Live am PC vor. So konnten wir uns ein genaues Bild der Ausbildung machen. Die Ausbildung, ist schriftlich wirklich sehr schwer zu erklären. Wer darüber mehr wissen möchte, kann sich an mich per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden oder sich auf der Homepage des Berufsbildungswerk Neckargemünd www.virtuelles-blw.de umsehen. Auf der Homepage sind auch Ansprechpartner genannt.
Persönlich kann ich nur sagen, Herr Fietz hat die Möglichkeit dieser Ausbildung, sehr gut erklärt und ich finde es für alle gut, die eine Berufsausbildung zum Bürokaufmann machen wollen.
Nach dem Vortrag von Herrn Fietz endete der erste Seminartag. Ein Teil der Leute musste zur Dialyse und der Rest verteilte sich in Hamburg.
Samstag 22.10.2005 Tagesthema: Berufliche Rehabilitation
Eigentlich sollte Claudia Drobny ihren Erfahrungsbericht "Dialyse/ Transplantation (EU-Rente) und Wiedereinstieg in den Beruf" halten. Claudia war aber leider beruflich verhindert und konnte so nicht zum Seminar kommen. Sie war aber so nett, uns Ihre Geschichte aufzuschreiben, sodass Thomas Lehn diese vorlesen konnte.
Thomas las Ihren Lebenslauf vor, der eine bewegte Vergangenheit im Berufsleben aufzeigte und deutlich widerspiegelte, wie sehr Claudia sich für ihr Arbeitsleben einsetzte.
So war von Thomas zu hören, dass sie 1969 geboren wurde, Ende 1975 erkrankt Sie und wurde direkt dialysepflichtig, 1976 Einschulung Grundschule, im März 1977 erste Transplantation, im Juni 1977 erneut dialysepflichtig, im September 1977 zweite Transplantation, 1980 Wechsel zum Gymnasium, 1982 Dialysepflicht, 1983 Wechsel Realschule, 1988 Berufsausbildung zur Apothekenhelferin mit Unterstützung des Arbeitsamtes, 1990 Abschlussprüfung mit anschließender Festeinstellung in der Apotheke, 1992 dritte Transplantation, Entfernung des Organs nach 3 Wochen, 1993 Kündigung des Arbeitsverhältnis 1994 Umschulung zur Bürokauffrau, 1996 im April vierte Transplantation, 1997 auf Anraten der Ärzte Antrag der Erwerbsunfähigkeitsrente, wurde unbefristet erteilt. 1999 ein 430 DM Job im Büro bei einer Firma für Medizintechnik, 2000 430 DM Job beim Makler für Landhäuser, 2001 430 DM Job bei einer Verlags- und Vertriebsgesellschaft, 2002 Antrag bei der Bfa zu einer erneuten Umschulung um wieder ganz in das Berufsleben zu gelangen. Bei Beantragung wurde ihr von der Firma Verlags- und Vertriebsgesellschaft ein Jahresvertrag für eine komplette Stelle angeboten. 2003 Wechsel Sie zu einem Gruppenreise-Unternehmen. Antrag zur Hilfe der Anschaffungskosten eines Kfz bei der Bfa, 2005 im August Zusage zur Unterstützung des PKW.
Ich beschränke mich in diesem Bericht auf den Lebenslauf von Claudia. Wer darüber mehr Wissen möchte, kann den Vortrag auf als Download in kompletter Länge nachlesen.
Folien zum Vortrag von Claudia Drobny als Download
Nach dem Thomas den Vortrag von Claudia, der sichtbar gut angekommen war, vorgelesen hatte, begrüßte er Frau Scherhag und Frau Aselmeyer zum Vortrag "Ansprechpartner und Informationsmöglichkeiten rund um das Thema Arbeit und Dialyse".
Informationsmöglichkeiten rund um das Thema Arbeit und Dialyse
Frau Scherhag sprach zuerst über den Schwerbehindertenausweis und seine Vorteile. Dabei erwähnte Sie, dass jedem Dialysepatient 100% schwerbehindert zustehen. Sollte dabei Probleme geben, braucht man sich nicht davor zu scheuen, sein Recht darauf vor dem Sozialgericht einzuklagen. Nach einer Transplantation bleibt der Grad der Behinderung, meist noch zwei Jahre bei 100%, bevor er auf 50% reduziert wird. Da für die Zurückstufung keine klare Reglungen vorliegen, kommt es in diesem Fall, auf den Gutachter an. Wo der eine Gutachter nur noch 50% der 6 Schwerbehinderung anerkennt, entscheidet vielleicht ein andrer eventuell auf 80% der Schwerbehinderung.
Da sich nicht jeder mit dem Schwerbehindertenrecht/ Sozialrecht das für solche Fälle von Nutzen ist auskennt, empfahl Frau Schehag das Buch "Rechte schwerbehinderter Menschen und ihrer Angehörigen". In diesem Buch kann man nachlesen, wo man z.B. Hilfe beim Widerspruch findet, welche Rechte ein Schwerbehinderter im Berufsleben hat, Grundsicherung, Rente und vieles mehr. Das Buch ist für 4,80 Euro unter der Telefonnummer: 0211- 310060 zu bestellen. Das Buch selbst ist kostenlos, zahlen muss man nur für Porto und Versand.
Psychosoziale Aspekte der Arbeitserhaltung und der Wiedereingliederung
Frau Scherhag erklärte, viele Dialysepatienten können sich zu Anfang der Dialyse gar nicht mehr vorstellen arbeiten zu gehen. Wenn in dieser Zeit wo man am Anfang der Dialyse steht, der Rehaantrag kommt, der gleichzeitig wie Herr Schild schon erklärte ein Rentenantrag ist, wird es früher in die Richtung laufen das sich der Patient berenten lässt. Für ihn sieht es am Anfang zu schwierig aus, Dialyse und Beruf zusammenzubringen. Hier wäre es gut, ein halbes bis drei viertel Jahr mit dem Rentenantrag zu warten, um nach dieser Zeitspanne zu sehen, wie es einem gesundheitlich geht und ob man nicht doch wieder Lust hätte, nach dieser Zeit arbeiten zu gehen. Da der Rehaantrag wie Herr Schild schon sagte fast automatisch kommt und man diesen nicht einfach ablehnen kann, sollte man sich aber mit dem ausfüllen etwas Zeit lassen. Sollte die Kasse aber auf die Reha drängen, kann man zusammen mit dem Arzt ein Schreiben aufsetzen, in dem man ausdrückt, dass der Patient noch am Anfang der Dialyse steht und die Lage für eine Reha noch zu instabil ist. Man kann auf diesem Weg die vorgeschrieben 10 Wochenfrist, etwas verlängern.
Nachteilsausgleich:
Viele Leute wissen nicht, dass sie mit Ihrem Schwerbehindertenausweis bei einigen Hersteller beim Neuwagenkauf 15 bis 40 % Rabatt auf Neuwagen bekommen. Zu dieser Aussage von Frau Scherhag kommt aber ein Einspruch aus der Zuhörerschaft, er erklärte, dass es diese Rabatte nur mit einer Schwerbehinderung von 100% und dem Merkzeichen G für Gehbehinderte oder AG für außergewöhnlich Gehbehindert gebe. Näheres zum Thema Autokauf und wo man wie viel Prozente beim Autokauf bekommt, findet man auf der Homepage Bund behinderter Autofahrer. Viele weitere Beispiele der Vergünstigung mit dem Schwerbehindertenausweis, wie beim ADAC, Kino, Schwimmbäder, KFZ-Steuer, Telefon und Handy, die Steuerfreibeträge sowie die steuerliche Absetzbarkeit des Dialysezimmers bei Heimdialysepatienten wurden genannt. Diese Vergünstigungen werden aber immer noch viel zu selten genutzt, erklärte Frau Scherhag.
Teilrente/ Grundsicherungsrente:
Frau Scherhag erzählte zum Thema Rente ungefähr das Gleiche wie her Schild. Sie ergänzte das Thema noch um den Punkt, Anlaufstellen bei Problemen. So findet man z.B. bei Problemen mit der Rente, Hilfe beim Sozialverband Deutschland, dem VDK und im Internet unter www.tacheslessozialhilfe.de sowie www.wer-weiss-was.de. Gerade bei wer weis was, findet man zu allen Themen Fachleute, die man anschreiben kann und die einem weiterhelfen können.
Hier endete der Vortrag von Frau Scherhag, der auch wieder sehr informativ war und in dem noch sehr viele offene Fragen beantwortet werden konnten. Thomas bedankte sich für den guten Vortrag und übergab das Wort an Martin, der seine Erfahrungen zum Thema "Dialyse und Rente" vortrug.
Dialyse und Rente
Martin kämpfte zu erst mit seinem Computer, der seine Präsentation nicht öffnen wollte. Nach kurzer Zeit schloss er etwas genervt den Laptop und meinte, "dann machen wir es halt frei nach Schnauze". In seinem Vortrag erläuterte er seinen Krankheitsverlauf, seinen schulischen so wie beruflichen Werdegang. Er erzählte davon wie schwer es für ihn war mit 25 Jahren Rentner zu werden. Er bekam das Gefühl nutzlos zu sein und beschäftigte sich nur noch mit sich und seiner Krankheit. Das führte nach und nach zu Panikattacken, die soweit gingen, dass er zwei Jahre nicht mehr außer zur Dialyse aus dem Haus ging. Erst nach einer Gesprächstherapie und einer Aufgabe im Verein junger Nierenkranker sowie die unterstützen seiner Familie, hat er langsam wieder zurück ins Leben gefunden. Nach und nach hat sich sein Radius um das Saarland vergrößert bis jetzt nach Hamburg. Da es für Ihm sehr schwer war ohne Beruf/ und Aufgabe zu leben, gab er an alle die Empfehlung noch so lange als möglich zu arbeiten. Optionen, um das Berufsleben auch bei einer Nierenerkrankung mit 7 Dialyse gut zu organisieren, gibt es ja wie man hören konnte genug. Nach seinem Vortrag gab es bevor das Seminar endete noch ein Diskussionsworkshop mit Frau Aselmeier und Frau Scherhag, in dem jeder sagen konnte, was er vom Seminar mitnehmen konnte.
Nach dem Vortrag von Martin endete das Seminar und Thomas und Martin bedankten sich bei allen Teilnehmer das Sie so zahlreich erschienen sind und so intensiv durch einen regen Meinungsaustausch mitgearbeitet haben.
Fazit:
Es war ein gutes Seminar, wenn man mal von der Unterkunft absieht. Leider mussten wir in Hamburg ohne Monika die von Ihrer Transplantation noch nicht genesen war, auskommen. Monika stand uns aber jederzeit telefonisch bei Fragen oder Problemen mit ihrem Rat zur Verfügung. Alle Teilnehmer vermissten Sie und sendeten Ihr von Hamburg aus, von Herzen gute Besserung.
Trotz allem waren die Rückmeldungen zum Seminarinhalt und den Referenten alle positiv. Hamburg und seine Umgebung ist soweit wir etwas davon sehen konnten, traumhaft schön gewesen. Die Zeit war nur zu kurz, um alles sehen zu können.
Am Sonntag nach dem Frühstück sind die Leute, die nur zum Seminar gekommen waren, wieder abgereist. Zurück blieb eine Gruppe von fast 20 Leuten, die noch einige Tage Urlaub in Hamburg verbrachten. (dazu mehr im Urlaubsbericht von Stephanie Schrenker).
Integrationsvereinbarung als Download
Martin G. Müller
Fotos von Paul Dehli
Fotos von Martin Müller
Fotos von Thomas