Beitragsseiten

Seminarbericht zum Thema "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung"

"Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung" - alles eher unangenehme Themen, mit denen man sich nicht wirklich gerne auseinandersetzen möchte. Man ist doch noch nicht sooo alt und eigentlich trifft es immer nur die anderen. So war dann auch die Resonanz auf die Einladung zu diesem Seminar. Eher dünn besetzt, aber nicht weniger motiviert und mit viel Wissenshunger ausgestattet, durften wir Elfie Makowka und Burkhard Schneck von der IG Osthessen zu diesem schwierigen Thema begrüßen. Sie lieferten uns eine Fülle an Informationen und machten uns das Angebot die einzelnen Verfügungen im Detail durchzusprechen. Man sollte wissen, dass es derzeit keinen Rechtsanspruch auf die Durchsetzung der Patientenverfügung gibt. Aber es gibt sog. Handreichungen der Bundesärztekammer, die die Patientenverfügung für verbindlich erklären.

Herr Schneck als auch Frau Makowka betonten, dass gerade die Betreuungsvollmacht und die Vorsorgevollmacht für junge Menschen von immenser Bedeutung sind.

Nun was ist eine Patientenverfügung? Es handelt sich dabei um die Dokumentation des eigenen Willens für den Fall, dass man auf Dauer entscheidungsunfähig ist und seinen Willen nicht kund tun kann. Die Patientenverfügung ist Ausdruck meiner Selbstbestimmung und Selbstverantwortung.

Bei der Betreuungsverfügung bestimme ich, wer im Fall der Fälle als Betreuer eingesetzt werden muss. Der Vormundschaftrichter hat dem dann Folge zu leisten und ich kann sicher sein, dass eine Person meines Vertrauens als Betreuer berufen wird.

Anschließend besprachen wir die einzelnen Punkte einer Patientenverfügung. Frau Makowka gab zusätzlich wichtige medizinische Hinweise, die verdeutlichten wie weitreichend eine Patientenverfügung sein kann und dass es einer umfassenden Aufklärung bedarf. Wir hatten auch die Gelegenheit Formulare samt ausführlicher Erklärungen für eine Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht bei den Referenten zu erwerben. Diese Verfügungen beruhen auf Vordrucken des Bayrischen Justizministeriums und werden ständig aktualisiert. Herr Schneck sagte uns noch, dass sie unter anderem auch mit der Kanzlei Putz und Steldinger in München zusammen arbeiten. Dies ist eine Kanzlei, die auf Medizinrecht spezialisiert ist und über enorme Expertise auf diesem Gebiet verfügt. Dort kann man sich auch hinwenden, wenn man ein Problem hat (www.putz-medizinrecht.de).

Dank ihrer Erfahrung und als eingespieltes Team ist es unseren Referenten trotz der schwierigen "Kost" gelungen das Thema sehr interessant und lebendig darzustellen. Wer nun neugierig geworden ist sollte die Gelegenheit nutzen und am Tag der Arbeitskreise, am letzten Juniwochenende in Königswinter, die Arbeitsgruppe von Frau Makowka und Herrn Schneck besuchen. Ihr werdet es nicht bereuen.

Evelin Čupovië