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Der Verein „Junge Nierenkranke Deutschland e. V.“ hat zum Seminar "Nierenkrank, Partnerschaft und Kinderwunsch" eingeladen. Monika Centmayer berichtet ausführlich über das Seminar. Ein Höhepunkt war der Vortrag von Dr. Budde zu dem Thema "Nierenkrankheit und Schwangerschaft". Zu diesem Vortrag stellen wir auch die Folien von Dr. Budde als Download zur Verfügung. Auch das Thema Adoption wurde behandelt. Herr Johannes Vocks von der Senatsverwaltung Berlin, Adoptionsvermittlungsstelle, referiert über Voraussetzungen und den Ablauf einer Adoption. Nach dem Seminar folgte unser Gruppenurlaub in Klink (Müritz).

Bericht zum Seminar von Monika Centmayer

Der „Junge Nierenkranke Deutschland e. V.“ hatte wieder eingeladen zum Seminar „Nierenkrank, Partnerschaft (-wunsch) und Kinderwunsch“ vom 29.07. bis 01.08.04. Das Organisationsteam, bestehend aus Jochim Kaiser und Dieter und Monika Centmayer, reiste wie gewohnt einen Tag früher an, um letzte organisatorische Arbeiten zu erledigen und die Seminarteilnehmer begrüßen zu können. Im Müritz-Hotel wurden wir zu später Stunde freundlich begrüßt. Die Mitarbeiter an der Rezeption waren um unser Wohlergehen sehr besorgt und versuchten, noch etwas Essbares für uns zu organisieren, was dann aber doch nicht mehr gelang. Wir bezogen also unsere Zimmer, die ziemlich frisch renoviert waren, aber noch richtigen DDR-Charme versprühten. Wie sich im Nachhinein herausstellen sollte, war es einigen dann doch etwas zuviel DDR, die meisten jedoch genossen den Charme, der sich vor allem im hervorragenden Service des gesamten Hotelpersonals widerspiegelte. Angefangen beim Durchsprachetermin mit unserer Ansprechpartnerin Frau Dimitrov bis hin zu den Lunchpaketen für die Dialysepatienten, damit diese auf keinen Fall zu kurz kamen.

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Am Donnerstagmittag reisten die ersten Seminaristen an. Wie gewohnt gabs ein großes HALLO der Teilnehmer, die sich auf das Wiedersehen freuten oder auch zum ersten Mal dabei waren. Der Donnerstag stand also ganz im Zeiten der Anreise, der Begrüßung, des ersten Kennenlernes. Wie immer wurden „unsere Neuen“ gleich herzlich in unsere Mitte aufgenommen. Später wurde uns von den neuen Teilnehmern auch bestätigt, dass durch die herzliche Aufnahme überhaupt keine Hemmschwelle da gewesen sei. Gleich von Anfang an hätte man miteinander gesprochen, als kenne man sich schon lange.

Der Freitagvormittag stand dann ganz im Zeichen des Kindes. Siegrid Meller eröffnete das Seminar mit einem Bericht über ihre Schwangerschaft, die sie als Dialysepatientin erlebt und durchlebt hat. Durch ihren lebhaften Bericht konnte man sich bildlich vorstellen, wie sie als schwangere Dialysepatientin umsorgt wurde, dann die Geburt von Tochter Lisa erlebt hat und nun gemeinsam mit Ehemann Michael die Elternschaft erlebt.

Dann berichtete Dr. med. Jan Skrzypek von der Abteilung für Andrologie an der Universitäts-Hautklinik Marburg über die medizinischen Möglichkeiten, wenn die Potenz des Mannes eingeschränkt ist. Dr. Skrzypek merkte man an, dass er in dieser Aufgabe aufgeht und es gewohnt ist, mit Männern oder Paaren über Potenzstörungen zu sprechen. Ganz locker und natürlich berichtete er, welche Möglichkeiten die Medizin heute bereit hält für Männer, die – aus welchem Grund auch immer, mit Potenzproblemen zu kämpfen haben.

Dr. med. Klemens Budde von der Nephrologie an der Charitè Berlin berichtete über Schwangerschaft bei Dialyse und Transplantation. Interessanter Weise stellte sich heraus, dass er einer der behandelnden Ärzte von Siegrid Meller während ihrer Schwangerschaft gewesen war. So konnte der den Bericht von Siegrid Meller um viele medizinische Details ergänzen. An Dr. Budde geht an dieser Stelle ein ganz besonderes Dankeschön, weil er ganz kurzfristig eingesprungen ist für einen anderen Referenten.

Der gynäkologische Part wurde von Dr. Andreas Jantke vom Fertility Center Berlin übernommen. Da die Frau naturgemäß bei der „Produktion des Nachwuchses“ die größere Aufgabe zu bewältigen hat, legten auch wir ein größeres Augenmerk auf ihre Rolle. Dr. Jantke berichtete von den medizinischen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin bei Frauen.

Die Seminarteilnehmer nahmen alle Informationen sehr interessiert und konzentriert auf. Im Anschluss an die Vorträge bildeten wir drei Kleingruppen, in denen Gehörtes noch mal intensiv besprochen werden konnte. Da das Wetter absolut mitspielte, verließen zwei Gruppen die Tagungsräume und diskutierten in der freien Natur am See und im Park. Die Kleingruppenarbeit wurde von den Seminaristen und den Referenten gleichermaßen begeistert angenommen und für sehr wichtig erklärt.

Der Freitagnachmittag und Abend war dann der Dialyse und Freizeit gewidmet. Einige von uns dialysierten in der Rehaklinik in Klink, wo wir herzlich aufgenommen und umsorgt wurden. Andere dialysierten am Abend in Waren. Auch dort war alles herzlich und einwandfrei und es gab keinerlei Anlass zu Beanstandungen.

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Am Samstagvormittag war das zentrale Thema Partnerschaft und Partnerwunsch. Als Moderatorinnen hatten wir Silke Niebergall und Nicole Scherhag eingeladen, die einerseits verschiedene Projekte für den DD e. V. durchführen und andererseits mit ihrer eigenen Beratungsfirma Gesundheitsförderung und Kompetenztraining einen großen Erfahrungsschatz mit chronisch kranken Menschen haben.
Die Seminarteilnehmer wurden in zwei Gruppen aufgeteilt, eine rein männliche und eine rein weibliche Gruppe. Da die Sonne uns treu blieb, tauschten wir den Tagungsraum wieder gegen die freie Natur ein. In beiden Gruppen wurde intensiv diskutiert über Sorgen und Ängste, über Gefühle im Zusammenhang mit bestehenden Partnerschaften oder dem Wunsch nach einer Partnerschaft. Anschließend kamen die beiden Gruppen wieder zusammen und präsentierten die Ergebnisse ihrer Arbeit. Das Ergebnis der Gruppenarbeit überraschte, nämlich dass die meisten Probleme ganz „normale“ Beziehungsprobleme sind und mit der Krankheit als Solches überwiegend gar nichts oder nur wenig zu tun haben.

Am Nachmittag gings dann wieder um das Kinderthema. Elke und Wolfgang Klee berichteten, wie sie den kleinen Hans (im Glück) adoptiert haben. Bei ihrem Vortrag wurde ganz klar deutlich, dass so eine Adoption nicht einfach ist. Man muss allerlei Leuten seine Seele und sein Herz offen legen und sich über viele Dinge Gedanken machen, die bei einem eigenen Kind keine Rolle spielen. Andererseits strahlten die jungen Eltern und ihr Sohn aber auch das Glück aus, dass sie nunmehr gemeinsam erleben können.

Von offizieller Seite berichtete Herr Johannes Vocks von der Adoptionsvermittlungsstelle bei der Senatsverwaltung für Jugend, Familie und Sport in Berlin zum Thema Adoption. Auch Herr Vocks ist ganz kurzfristig für eine andere Referentin eingesprungen. Auch an ihn geht ein ganz herzliches Dankeschön. Herr Vocks bemühte sich sichtlich, einerseits die Wahrheit über den Verfahrensablauf darzustellen, andererseits aber auch niemanden der Anwesenden zu verletzen. Klar wurde, dass grundsätzlich sicher jeder einen Adoptionsantrag stellen kann, grundsätzlich wohl auch jeder eine Chance hat, jedoch durch den extremen Überhang an Antragstellern gesunde Eltern in der Regel den Vorzug genießen.

Der letzte Vortrag dieses Seminars kam von Christine Dannert. Sie berichtete, wie sie als nierentransplantierte Patienten vor 22 Jahren schwanger wurde. Das war zu einer Zeit, als die Nierentransplantation noch in Babyschuhen steckte und Schwangerschaften bei nierentransplantierten Frauen nahezu noch unbekannt waren. Frau Dannert schilderte eindrucksvoll die empfundene Freude, als sie von der Möglichkeit einer Schwangerschaft erfahren hatte. Ebenso gab sie aber auch Hinweise, dass sie sich später nicht immer so sicher war, den richtigen Weg gewählt zu haben.

Zwei Tage mit Informationen und Emotionen gingen zu Ende. Einstimmig kam das Feedback, dass die Informationen sehr gut gewesen sind, ganz besonders großen Anklang fand jedoch die Arbeit in den Kleingruppen. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle allen Seminarteilnehmern, die so hervorragend mitgearbeitet haben.

Der Sonntag war dann ein Tag des Wechsels. Erstmals hatten wir den Jahresurlaub direkt an das Seminar angehängt. So reisten ca. 2/3 der Seminareilnehmer ab und einige Urlaubsgäste reisten an.

Monika Centmayer

Fotos von der Begrüssung

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Schwangerschaft mit Dialyse

Dr. BuddeWeltweit gibt es nur einige hundert erfolgreiche Schwangerschaften mit Dialyse, wovon wiederum 20% der Frauen erst während der Schwangerschaft dialysepflichtig wurden. Meistens wird die Schwangerschaft erst ziemlich spät festgestellt, da die Frauen nur einen sehr unregelmäßigen Eisprung haben und Unwohlsein u.ä. meistens mit der Dialyse in Zusammenhang gebracht wird.

Frauen, die mit PD schwanger geworden sind gibt es noch viel weniger. Grundsätzlich gilt aber, dass im Falle einer Schwangerschaft die aktuelle Dialyseform nicht gleich geändert werden soll. Sprich eine PD-Patientin sollte nicht zwingend auf HD umstellen. Man sollte eher versuchen, mit mehreren Beuteln und ggfs. weniger Flüssigkeit oder nachts mit dem Cycler zu dialysieren. Eine Peritonitis muss auf jeden Fall vermieden werden, da sie die Gefahr vorzeitiger Wehen mit sich bringt. Zudem muss bei PD-Patienten der Eiweißverlust über das Dialysat kompensiert werden.

Probleme während der Schwangerschaft: Blutarmut (teilweise muss erheblich viel Epo gespritzt werden), Bluthochdruck (Beta-Blocker und ACE-Hemmer dürfen nicht genommen werden - vor allen Dingen im späteren Verlauf der Schwangerschaft; Problem der richtigen Medikamente), Fruchtwasservermehrung durch zu hohes Harnstoff der Mutter, unzureichende Ernährung.

  • 40 - 60 % der Dialysepatientinnen verlieren das Baby
  • 5-8 % Totgeburten
  • 5-10 % Fehlbildungen
  • 85-100% Frühgeburten (< 1500 g) mittleres Geburtsalter 32. Woche mittleres Gewicht 1500 g

Die Patientin, die vor Ort von ihrer Schwangerschaft während HD berichtete sagte, dass die Plazenta aufgrund der Glomerolo Nephritis recht verkalkt war und das Baby auch aus diesem Grund wohl nicht sehr groß geworden sei.

Ein längerer Klinikaufenthalt ist auf jeden Fall zu erwarten und tägliche Dialyse kurz vor der Entbindung per Kaiserschnitt ist der Regelfall. Erfahrung: An der Charieté gab es seit 2000 insgesamt 5 Schwangerschaften wovon in drei Fällen ein gesundes Kind geboren wurde. 2 Schwangerschaften bestehen derzeit.

Nach der Geburt haben die Babys oft erhöhte Werte, scheiden diese aber durch vermehrte Urinbildung in den ersten Stunden wieder aus. 24 h nach der Geburt kann die Patientin wieder PD machen. Ggfls. muss auch danach für einige Zeit auf HD umgestellt werden.

Schwangerschaft nach Transplantation

Weltweit sind mehr als 7.000 Schwangerschaften nach Transplantation dokumentiert. Die Gabe der Immunsuppressiva muss während der Schwangerschaft erhöht werden. Bei den Immunsuppressiva gibt es bei einigen schon erste Erfahrungen - eine Aufzählung aller Für+Wider der einzelnen Medikamente ist mir als Laie natürlich nicht umfassend möglich.

Besonders risikoreich sind unterschiedlichste Infekte, die sich teilweise auf das Kind auswirken können. Engmaschige Untersuchungen versuchen diesem entgegen zu wirken. Harnwegsuntersuchungen müssen regelmäßig durchgeführt werden wie ebenfalls die Überwachung der Nierenfunktion engmaschig gestaltet wird.

In der Literatur wird empfohlen frühestens 2 Jahre nach Transplantation schwanger zu werden. Dr. Budde sagte, so nach einem 3/4 Jahr erscheint es ihm möglich. Es ist auf jeden Fall eine Risikoschwangerschaft, wobei weniger die Mutter oder die neue Niere sondern mehr das Kind "in Gefahr" ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei einem Krea < 1,5 90% der Babys gesund und ohne größere Komplikationen zur Welt kommen.

  • 10 - 15 % der nierentransplantierten Patientinnen verlieren das Baby
  • 2-3 % Totgeburten
  • 3-5 % Fehlbildungen
  • 40-60 % Frühgeburten (< 1500 g), mittleres Geburtsalter 36. Woche, mittleres Gewicht 2500 g

Insgesamt sind die Erfolgsaussichten für eine Schwangerschaft nach Transplantation wesentlich größer als eine Schwangerschaft mit Dialyse.

Elke Klee

Folien von Dr. Budde zum Download


Partnerwunsch und Partnerschaft

Bei jungen nierenkranken Patienten spielt Partnerwunsch und Partnerschaft eine zentrale soziale Rolle. Daher hatten wir für dieses Seminar einen Workshop zum Thema vorgenommen. Wir luden Silke Niebergall und Nicole Scherhag, die uns seit vielen Jahren aus der Arbeit beim DD e. V. bekannt sind, ein, um die Moderation in den Gruppen zu übernehmen.

Zu Beginn wurden zwei nach Geschlecht getrennte Gruppen gebildet. In den Gruppen wurde dann sehr intensiv diskutiert über Gefühle, über die Rolle der Krankheit in einer Partnerschaft, über die Schwierigkeit, sich selbst mit all seinen „Handicaps“ zu akzeptieren, über die Art und Weise, wann und wie die Krankheit bei einer neuen Beziehung ins Spiel gebracht wird und vieles mehr.
Nach der Einzelgruppenarbeit wurden die erarbeiteten Aspekte im Plenum von Annette Bauer und Stefan Rothlübbers dargestellt und in der Gesamtgruppe nochmals intensiv erörtert.

Es war wohl für alle überraschend, wie offen und intensiv vor allem in den Kleingruppen, aber auch anschließend im Plenum über Gefühle und die Probleme mit der eigenen Unzulänglichkeit diskutiert wurde.

Fazit dieses Seminarteils war, dass diese Gruppenarbeit der beste Teil des ganzen Seminars war und unbedingt eine Fortführung finden sollte.

Monika Centmayer


Bericht zum Vortrag von Herrn Johannes Vocks, Senatsverwaltung Berlin, Adoptionsvermittlungsstelle

Ablauf und Voraussetzungen einer Adoption

Johannes VocksZu Beginn macht Herr Vocks einen Ausflug in den Ursprung der Adoption. Seit jeher nehmen Menschen Kinder, die nicht ihre leiblichen sind, in ihre Familie auf. Die Motive haben sich aber im Laufe der Zeit geändert. Ursprünglich fanden Adoptionen in erster Linie im Interesse der annehmenden Erwachsenen statt. So waren Adoptionen von reichen kinderlosen Paaren üblich, um die Erbfolge zu sichern oder auch, um eine billige Arbeitskraft zu haben. Erst in den 60er Jahren spielten die Belange der Kinder eine immer größere Rolle bei der Gesetzgebung. Heute steht bei der Adoption die sogenannte „Annahme als Kind“ ganz klar im Vordergrund.

Das Adoptionsrecht ist geregelt im BGB, im Adoptionsvermittlungsgesetz sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Adoption von ausländischen Kindern ist in erster Linie im „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ geregelt. Zuverlässige Informationen gibt es in den Jugendämtern und Adoptionsvermittlungsstellen. Des Weiteren gibt es zahlreiche Informationen im Internet. Diese sind allerdings mit Vorsicht zu genießen, da jedem das Internet offen steht und niemand die Richtigkeit des Geschriebenen überprüft.

Herr Vocks betont, dass das Wohl des Kindes bei der Adoption an erster Stelle steht. Adoption bedeutet, für ein Kind die best geeignetsten Eltern zu suchen und nicht für ein Adoptionsbewerberpaar ein Kind zu suchen. Eine obere Altersgrenze ist nicht festgelegt. Merkmale wie Lebenserfahrung, Belastbarkeit und Flexibilität mit dem Alter stehen im Vordergrund. Die Handhabung ist allerdings so, dass Bewerberpaare für einen Säugling grundsätzlich das 35. bis 40. Lebensjahr nicht überschritten haben sollten, um ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen zu lassen und auch für das heranwachsende Kind noch belastbar zu sein. Ältere Paare können dann eher auch ältere Kinder adoptieren. Wichtig ist auch die Gewährleistung einer stabilen Partnerschaft. Hierbei besteht allerdings die Schwierigkeit, dass es zwar viele ältere Kinder in Kinderheimen gibt, jedoch sind bei den meisten älteren Kindern die Verhältnisse ungeklärt bzw. das Einverständnis zur Adoption liegt nicht vor. Daher gibt es nur wenige ältere Kinder, die adoptiert werden können.

Wichtig sind auch die finanziellen Verhältnisse des Bewerberpaares. Es muss gewährleistet sein, dass mit dem Einkommen die Entwicklungspotentiale des Kindes angemessen gefördert werden können. Es wird auch davon ausgegangen, dass ein Elternteil in den ersten Lebensjahren des Adoptivkindes seine Berufstätigkeit aufgibt oder einschränkt oder aber so organisieren kann, dass die Erziehung überwiegend im eigenen Haushalt von den Adoptiveltern durchgeführt werden kann.

Für einen Säugling kann die Einwilligung zur Adoption frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilt werden. Davor erhält das Jugendamt von den Eltern/der Mutter einen Auftrag zur Vermittlung des Kindes in eine Adoptionspflegestelle. Die Einwilligung zur Adoption muss notariell beurkundet werden und ist nach Eingang beim Vormundschaftsgericht unwiderruflich. Danach beginnt die Probezeit, das sog. Adoptionspflegejahr, in dem die Adoptivfamilie von der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet wird. Es gibt dann einen Abschlussbericht über die Entwicklung des Kindes. Mit dem dann folgenden Adoptionsbeschluss durch das Vormundschaftsgericht wird die Adoption rechtswirksam und unwiderruflich. Die Adoptionspflegezeit ist beendet. Innerhalb der Adoptionspflegezeit können aber auch die Adoptiveltern das Kind zurückgeben, wenn Sie ein Eltern-Kind-Verhältnis nicht aufbauen können oder es andere schwerwiegende Gründe gibt. Ein Kind, das noch nicht 14 Jahre alt ist, kann seine Einwilligung nicht selbst geben. Hier ist dann der Amtsvormund zuständig. Amtsvormund ist in aller Regel das örtliche Jugendamt.

Eine weitere Voraussetzung ist die Einwilligung der leiblichen Eltern/der Mutter zur Adoption. Die leiblichen Eltern/die Mutter können auch Vorstellungen für die Auswahl der Adoptiveltern äußern, wie z.B. Einzelkind, erstes Kind Geschwisterkind oder das Wohnumfeld und die Religionszugehörigkeit.

Es gibt verschiedene Formen der Adoption:

  1. Inkognito- oder anonyme Adoption
    Dies ist die häufigste Form der Adoptionsvermittlung. Bei dieser Adoptionsform erfahren die annehmenden Eltern die Daten und Geschichte der abgebenden Eltern und die Vorgeschichte des Kindes. Die abgebenden Eltern hingegen erfahren nichts über die annehmenden Eltern, außer den von ihnen vorgegebenen Kriterien für die annehmenden Eltern. Besonders bei dieser Art der Adoption spielt das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot eine große Rolle. Das heißt, ohne die Zustimmung der annehmenden Eltern und des Kindes haben die leiblichen Eltern kein Recht, Informationen über den Verlauf der Adoption und den Verbleib ihres Kindes zu erhalten.
  2. Halboffene Adoption
    In Vorfeld der Adoption kann über die Adoptionsvermittlungsstelle vereinbart werden, dass Adoptiveltern in bestimmten Abständen über die Entwicklung des Kindes berichten (Briefe und Fotos). Der Postaustausch erfolgt über die Adoptionsvermittlungsstelle. Auch eine einmalige Begegnung – unter Wahrung der Anonymität – ist möglich.
  3. Offene Adoption
    Hier kennen sich Herkunftseltern und Adoptiveltern sowohl persönlich als auch von den Daten. Offene Adoptionen entwickeln sich in der Regel, wenn der Adoption eine längere Pflegeverhältnis vorangegangen ist und dann die leiblichen Eltern Ihr Kind zur Adoption freigegeben haben. Allerdings ist auch im Rahmen der Adoption eines Säuglings eine offene Adoption möglich. Bei der offenen Adoption können Kontakte zwischen Herkunftseltern, Adoptiveltern und Adoptivkind stattfinden.

Es ist auch ein nachträglicher Wechsel auf freiwilliger Basis möglich. Das heißt, von einer anfänglich anonymen Adoption kann zur Halboffenen und dann auch zur offenen Adoption gewechselt werden.

Schwerbehinderte Antragsteller:

Grundsätzlich ist die Chance für Schwerbehinderte Antragsteller, ein Adoptivkind zu erhalten, eher schlecht. Herr Vocks begründet dies damit, dass wir in Deutschland in sehr „luxuriösen“ Situation sind, dass einem Adoptivkind etwa 10 Bewerberpaare gegenüber stehen. Da das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt steht, versuchen die Adoptionsvermittlungsstellen, das beste Elternpaar für das Kind zu finden und möglichst viele Unsicherheitsfaktoren auszuschließen. Am wichtigsten ist bei schwerbehinderten Antragstellern das Kriterium, dass eine Krankheit oder eine Behinderung eines der Antragsteller nicht lebensverkürzend sein darf. Außerdem wird davon ausgegangen, dass eine chronische Krankheit oder Behinderung schon soviel Platz im Leben eines Menschen einnimmt, dass zusätzlich mit einem Adoptivkind, dass noch mehr Aufmerksamkeit und Fürsorge benötigt als ein leibliches Kind, eine Überforderungssituation entstehen könnte. Auf jeden Fall wird ein ärztliches Gutachten eingeholt, um die Bedeutung der Krankheit oder Behinderung für die Adoption einschätzen zu können.

Die Ablehnung als Bewerberpaar bedeutet dabei allerdings nicht zwangsläufig, dass die Berater das Bewerberpaar nicht für geeignet halten, ein Kind zu erziehen. Die Überforderung wird lediglich in der besonderen Situation eines Adoptivkindes gesehen. Nicht zu vergessen ist allerdings, dass bei der großen Nachfrage und dem geringen Angebot von Adoptivkindern auch viele Paare, die gesund sind, nicht zum Zuge kommen.

Adoption über den Weg der Pflege:

Laut Herrn Vocks sollten schwerbehinderte Paare eher den Weg über die Pflege wählen, da hier die Kriterien nicht so streng sind. Das heißt, ein Paar bewirbt sich darum, ein Kind, dass – aus welchen Gründen auch immer – derzeit bei seinen leiblichen Eltern nicht leben kann, in Dauerpflege zu nehmen. Es ist möglich, dass die leiblichen Eltern nach längerer Zeit sich entscheiden, ihr Kind durch Adoption dauerhaft in der Pflegefamilie zu lassen.

Adoption eines ausländischen Kindes:

Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren will, sollte sich im Klaren sein, aus welchem Land er ein Kind adoptieren will. Gut ist es, wenn ein Bezug zu diesem Land, z.B. durch längere (berufliche) Aufenthalte, persönliche Kontakte, o.ä. besteht. Bei einer Auslandsadoption sind gleich zwei Rechtssysteme zu beachten, nämlich das Deutsche Rechtssystem und das Rechtssystem des Herkunftslandes. Außerdem sind einige Länder der Meinung, dass verwaiste Kinder in ihrem Herkunftsland verbleiben sollten und stimmen Auslandsadoptionen nur im Ausnahmefall zu. Dann gibt es auch Länder, die überhaupt kein Adoptionsgesetz haben und Kinder grundsätzlich nicht zur Adoption frei geben. Wer ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchte, sollte sich an eine der von den jeweiligen Landesjugendämtern zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen wenden.

Alleinstehende Bewerber:

Die Adoption durch einen alleinstehenden Bewerber kommt hauptsächlich in Frage:

  • bei einem vorhandenen Verwandtschaftsverhältnis;
  • bei einer bereits länger andauernden, für das Kind bedeutsamen Beziehung, die ähnlich einem Eltern-Kind-Verhältnis ist;
  • zum Erhalt des vertrauten und für das Kind bedeutsamen Wohnumfeldes.

Wird ein Bewerberpaar oder ein alleinstehender Bewerber abgelehnt, so besteht legal in der Regel keine zweite Chance, da immer das örtliche Jugendamt zuständig ist.

Kurze schematische Zusammenfassung:

Rechtliche Voraussetzungen

  1. Zulässigkeit der Annahme (Auszug aus § 1741 BGB)
    Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem „Wohl des Kindes dient“, und wenn zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein „Eltern-KindVerhältnis“ entsteht. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen.
  2. Alterserfordernis (§ 1743 GB)
    Bei Ehepaaren muss ein Ehegatte das 25. Lebensjahr, der andere Ehegatte das 21. Lebensjahr vollendet haben. Wer allein adoptieren will, muss das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Probezeit vor der Annahme (§ 1744 BGB)
    Die Annahme soll in der Regel erst ausgesprochen werden, wenn die Adoptiveltern das Kind eine angemessene Zeit in Pflege gehabt haben.
  4. Berücksichtigung von Kindesinteressen (§ 1745 BGB)
    Haben die Annehmenden eigene Kinder, muss geprüft werden, ob durch die Adoption die Interessen der eigenen Kinder gefährdet werden.
  5. Einwilligung des Kindes (§ 1746 BGB)
    Zur Adoption ist die Einwilligung des Kindes selbst erforderlich und die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen.
  6. Einwilligung der Eltern (§ 1747 BGB)
    Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Die Einwilligung kann erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Die Einwilligung eines Elternteils ist nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauern außerstande, oder sein Aufenthalt unbekannt ist. (§ 1747 Abs. 4)
  7. Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils (§ 1748 BGB)
    Das Vormundschaftsgericht kann auf Antrag des Kindes eine Einwilligung eines Elternteils ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich vernachlässigt hat, oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde.
  8. Offenbarungs- und Ausforschungsverbot (§ 1758 BGB)
    Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden.

Schematische Darstellung des Verfahrensweges

  1. Informell
    • Innere Bereitschaft, ein Kind zu adoptieren – Klarheit über den Kinderwunsch in der Partnerschaft
    • Gespräch über die Adoptionsabsicht mit der Familie, Freunden, evtl. Adoptiveltern
    • Literatur, Internet
  2. Formell
    • Information / Erstberatung in der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Teilnahme an Vorbereitungsveranstaltungen
    • Feststellung der Eignung durch die Adoptionsvermittlungsstelle / Jugendamt
  3. Vermittlungsprozess
    • Vermittlungsauftrag durch die Eltern/die Mutter: Vorstellung eines Kindes
    • Vermittlung eines Kindes: Notariell beglaubigte Einwilligung durch die Eltern/die Mutter (bei Säuglingen frühestens acht Wochen nach der Geburt, bei Eingang beim Vormundschaftsgericht unwiderruflich)
    • „Adoptionspflegejahr“: Adoptionsbegleitung durch die Vermittlungsstelle/Jugendamt
    • Beschluss durch Vormundschaftsgericht: Adoption ist rechtsverbindlich
  4. Aufbewahrung der Vermittlungsakten
    Von jedem Vermittlungsfall sind die Aufzeichnungen und Unterlagen 60 Jahre, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes, aufzubewahren. Soweit es die Lebensgeschichte des Kindes betrifft, ist dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dem Kind selbst Akteneinsicht unter Begleitung einer Fachkraft zu gewähren. (Kurzfassung aus § 9b Adoptionsvermittlungsgesetz) Nähere Informationen über den Verfahrensweg finden Sie auch im Bericht über den Vortrag von Elke und Wolfgang Klee, die ein Kind adoptiert haben.

Eine Infobroschüre erhalten Sie bei:
Junge Nierenkranke Deutschland e. V.
Monika Centmayer
Sonnenrain 27
72218 Wildberg

Qualifizierte Informationen gibt es aber auch bei Ihrem örtlichen Jugendamt oder im Internet bei www.moses-online.de


Nach dem aufschlussreichen und informativen Seminar hieß es ab Sonntag endlich Urlaub. Und so begann das grosse Reisen. Etwa zweidrittel der Seminarteilnehmer traten die Heimreise an, andere kamen neu im Hotel an. Wir hatten erstmals unseren Jahresurlaub direkt an des Seminar angehängt.

Viel Spass beim Betrachten der Fotos!

Dienstag - Minigolf

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Donnerstag - Ausflug nach Berlin

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Freitag - Stadt und Hafen Waren

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Samstag - Ausflug nach Schwerin

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Sonntag - Ausflug mit dem Vierrad

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Sonntag - letztes Abendessen

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