Bericht über das Seminar "Recht und Soziales" - Teil II in Berlin
Nachdem wir uns im März in Fulda zu unserem ersten Teilseminar "Recht und Soziales" getroffen hatten, erwartete uns nun die Fortsetzung in Berlin. Diesmal sollte es um die Rechte für Behinderte in Schule und Arbeit, Finanzen und um das "persönliche" Gesundheitssystem jedes Einzelnen gehen. Am 17. Juli 2009 nach unserem ersten gemeinsamen Frühstück begannen wir im Comforthotel Berlin-Weißensee mit der Veranstaltung.
Nach einer kurzen Begrüßung durch unseren Vorsitzenden, Rainer Merz, der uns einen Überblick über die kommenden Veranstaltungen gab und eine kurze Einleitung von Paul Dehli unserem Veranstaltungsleiter, übernahm unsere erste Referentin, Frau Cornelia Breiter, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Breiter (Wiesloch), das Wort zum Thema "Rechte für Behinderte in Schule und Arbeit."
"Rechte für Behinderte in Schule und Arbeit"
Dabei sollte es nach einem kurzen Überblick über das Sozialrecht, insbesondere um das Verwaltungsverfahren, die Förderung Schwerbehinderter sowie um die Rechte von schwer behinderten Arbeitnehmern und Arbeitlosen im Sozialrecht gehen.
Das Sozialrecht besteht aus den 12 Büchern des Sozialgesetzbuches SGB I – XII. Während im Sozialgesetzbuch SGB I das allgemeine Verwaltungsrecht festgeschrieben ist, wird im Sozialgesetzbuch SGB IX im Besonderen das Schwerbehindertenrecht geregelt. Wichtig dabei ist, dass man Sozialleistungen in der Regel beantragen muss.
Das normale Sozial- Verwaltungsverfahren läuft dabei nach folgendem Schema ab:
- Antrag
- Entscheidung (Mitteilung durch Bescheid)
- Bewilligungsbescheid
- Ablehnungsbescheid
- Widerspruch
- Abhilfe oder Klage
Wie stelle ich nachweisbar bei einer Behörde einen Antrag? Es gibt die Möglichkeit unter Mitnahme eines Zeugen einen Antrag persönlich einzureichen, indem man die Kopie des eingereichten Antrags vom behördlichen Empfänger z.B. Pförtner abstempeln lässt und der Zeuge zeichnet gegen. Empfohlene Form der Antragstellung bei einer Behörde: per Fax mit Sendeprotokoll, wobei das Faxgerät so eingestellt ist, dass das Sendeprotokoll die erste Seite des Antrags zeigt.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, wenn der Antragsteller wegen mangelnder Aufklärung (Beratungspflicht der Behörde) an die ersichtlich falsche Stelle einen ersichtlich falschen Antrag stellt, ist jede Behörde verpflichtet den "falschen" Antrag in den richtigen Antrag umzudeuten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Sollte die Behörde im Verwaltungsverfahren nicht innerhalb von 6 Monaten tätig werden, kann man Untätigkeitsklage einreichen, um endlich eine Entscheidung über den Antrag zu bekommen. (z.B. Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises).
Ausnahme: Bei Arbeitnehmern darf davon abweichend die Frist bis zu Erstellung eines Schwerbehindertenausweises nicht länger als 3 Wochen dauern. In dringenden Fällen gibt es noch die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung, z.B. eine Akuteinweisung in eine Reha-Klinik. Diese ist vor dem Amtsgericht zu beantragen. Voraussetzung: man hat einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund.
Dem Bescheid als Verwaltungsakt einer Behörde muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt sein. Im Falle eines Ablehnungsbescheides sind daraus die Fristen für einen Widerspruch ersichtlich. Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr. (Auch bei mündlichen Bescheiden gelten die üblichen Rechtsbehelfsfristen.)
Bei Erlass eines Ablehnungsbescheids gibt es verschiedene Rechtsansprüche worauf man seinen Widerspruch begründen kann:
- der sozialrechtliche Herstellungsanspruch
- der Amtsermittlungsgrundsatz (basiert auf der umfassenden Beratungspflicht der Behörde)
- § 44 SBG X – die letzten 4 Jahre sind im Sozialrecht wieder aufholbar
Im Widerspruchsverfahren kann bereits nach 3 Monaten Untätigkeitsklage erhoben werden.
Spätestens im Klageverfahren sollte man allerdings im eigenen Interesse die Angelegenheit in die Hände eines auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalts legen! (Kostenrahmen im Sozialverfahren 80 – 460 €, durchschnittlich ca. 250 € pro Verfahrensstufe).
Wichtig: Rechtsschutzversicherung darauf prüfen, ob Sozialrecht enthalten ist! Des Weiteren kann man im Verwaltungsverfahren Beratungshilfe, und im Klageverfahren Prozesskostenhilfe beantragen.
Im letzten Teil des Vortrags ging es um die konkrete Förderung Schwerbehinderter – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei erhielten wir einen zusammenfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen lt. Sozialgesetzbuch:
- § 64 SGB I – Berufsfördernde Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 59 SGB III – Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
- § 16 SGB VI – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rententräger), in Verbindung mit § 33 SGB IX – Konkretisierung des Anspruchs Schwerbehinderter
- § 102 SGB IX – Aufgaben des Integrationsamts
Mit vielen neuen Erkenntnissen gingen wir in die wohlverdiente Pause. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Rechtsanwältin Cornelia Breiter für diesen sehr aufschlussreichen Vortrag.
Nach der Mittagspause gab uns unsere neue Referentin, Frau Dipl. Sozialpädagogin Susanne Vetter von der Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes für Berlin e.V. unter dem Motto "Schuldenstress – Nein danke!" wertvolle Tipps zum Finanzmanagement im privaten Haushalt.
"Schuldenstress – Nein danke!"
Finanzen
Ausgangspunkt des Vortrags war die Begriffsbestimmung der Überschuldung: Demnach spricht man in der Schuldnerberatung bei natürlichen Personen (Privatpersonen) als Überschuldung von einer Situation, in der es der betroffenen Person nicht mehr möglich ist, ihre Schulden innerhalb eines überschaubaren Zeitraums unter Einsatz des vorhandenen Vermögens und freien Einkommens zu bezahlen, ohne dabei die eigene Grundversorgung zu gefährden.
Dabei erfuhren wir, dass Erkrankungen neben Arbeitslosigkeit und gescheiterter Selbständigkeit zu einem der wichtigsten Überschuldungsauslöser zählen.
Daher sollte der Erste Grundsatz lauten: Überschuldung zu vermeiden! D.h. man muss jeden Monat sehen, dass man seine monatlichen Ausgaben durch die Verwendung des monatlichen Einkommens zzgl. etwaiger Vermögensreserven decken kann.
Ein Lösungsansatz dabei ist, das Einkommen zu erhöhen, insbesondere:
- alle zustehenden Sozialleistungen beantragen
- Arbeitseinkommen "sichern"
- Stiftungsantrag
A) Alle zustehenden Sozialleistungen beantragen
Wie wir bereits im ersten Teil unseres Seminars erfahren haben, werden viele Sozialleistungen erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt. Also gilt so schnell wie möglich den jeweiligen Antrag (mit Nachweisbarkeit des Datums der Antragstellung!) zu stellen.
Mögliche Sozialleistungen sind:
- Mehrbedarf (gem. § 21 Abs. 4 SGB II) in Höhe von 35 % des Regelsatzes für behinderte Hartz IV Empfänger, wenn er Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und oder Eingliederungshilfe bezieht oder vor kurzem bezogen hat
- Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung nach Prüfung des Einzelfalls
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge: - Niereninsuffizienz (Nierenversagen) Eiweißdefinierte Kost 10 % der RL 36 €
- Niereninsuffizienz mit Hämodialysebehandlung Dialysediät 20 % der RL 72 €
- Sozialhilfemehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes gem. § 30 Absatz 1 SGB XII für nicht erwerbsfähige Behinderte, die über Ausweis mit Merkzeichen G verfügen
- Mehrbedarf an Wohnraum bis 15 m²
Auch hier gilt: wenn der Antragsteller wegen mangelnder Aufklärung (Beratungspflicht der Behörde) an die ersichtlich falsche Stelle einen ersichtlich falschen Antrag stellt, ist jede Behörde verpflichtet den "falschen" Antrag in den richtigen Antrag umzudeuten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
B) Arbeitseinkommen sichern
In diesem Zusammenhang heißt es vor allem alle steuerlichen Vorteile für Schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen:
- Einkommensteuer-Pauschbeträge in Abhängigkeit vom Schwerbehindertengrad
- Außergewöhnliche Belastungen wegen Krankheit
Des Weiteren besteht die Möglichkeit für Schwerbehinderte im Falle der Pfändung die Pfändungsabzüge zu verringern:
- Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2005: Freibetrag für Schuldner ohne Unterhalts-verpflichtung 985,15 € pro Monat, für die erste Unterhaltsverpflichtung + 370,76 €, für jede weitere Unterhaltsverpflichtung + 206,56 €.
- Antrag auf Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze gem. § 850f ZPO, wenn z.B. durch Erkrankung höhere Kosten nachgewiesen werden können
C) Stiftungsantrag
Außerdem besteht die Möglichkeit bei der Karl und Gertrud Kratwohl-Stiftung einen Antrag zu stellen. Diese Stiftung unterstützt Chronisch-Kranke laufend mit einem monatlichen Zuschuss von 60 €, wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt z.B. aufgrund von Nierenversagen.
Kontakt: Kratwohl-Stiftung, Postfach 20 07 52, 13517 Berlin, Tel.: 030- 33609317/ 3356686
Dies waren Möglichkeiten durch Erhöhung der Einnahmen Schulden zu vermeiden.
Ein weiterer Lösungsansatz zur Vermeidung von Überschuldung ist das Kosten-Management, insbesondere:
- Feste Kosten genau planen
- Ausgabeverhalten kontrollieren
- Unseriösen Anbietern begegnen
- Strategien bei Zahlungsstörungen
A) Feste Kosten genau planen
Das heißt konkret alle Ausgaben auf dem Prüfstand stellen. Dabei Anbieter vergleichen, überflüssige Posten kündigen, Vertragsbedingungen genau prüfen, nicht zu lange binden, etwaige Überversicherung vermeiden oder abbauen.
B) Ausgabenverhalten kontrollieren
Hier geht es darum, dass eigene Einkaufsverhalten zu beobachten und zu durchschauen: Wann kaufe ich was?
- Haushaltsbuch führen
- Prioritäten setzen
- Motivation für bestimmte Konsumentscheidungen kritisch hinterfragen
C) Unseriösen Anbietern begegnen
Hierbei geht es vor allem um Abofallen im Internet und angebliche Vertragsabschlüsse per Telefon – wie reagieren: nicht zahlen, nicht von Inkasso-/Anwaltsbriefen unter Druck setzen lassen (rechtzeitig Rechtsbeistand suchen!)
D) Strategien bei Zahlungsstörungen
Wie verhalte ich mich, wenn ich bereits Schulden (Kredit) bei Jemandem habe?
- Kredit/Finanzierungsraten stunden
- Notwendige Verträge ruhend stellen
- Vorsicht vor Kleinst-/Angstraten (je länger die Laufzeit, um so höher die Zinssumme)
- Vergleichsverhandlungen
- Hilfe bei einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen
- Verbraucherinsolvenzverfahren
Zusammenfassend ist zu sagen, dass man alle sich bietenden Möglichkeiten nutzen sollte, um eine Überschuldung zu vermeiden. Geeignete Maßnahmen gibt es sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite. Wenn man alleine mit der Situation überfordert ist, sollte rechtzeitig der Kontakt zu einer Schuldnerberatung aufgenommen werden.
Nach diesem erkenntnisreichen Vortrag endete der erste Tag unseres Seminars. Wir bedanken uns herzlich bei Frau Dipl. Sozialpädagogin Susanne Vetter.
Der zweite Seminartag beschäftigte sich mit dem Thema "Mein" Gesundheitssystem.
"Mein" Gesundheitssystem
Für diesen Vortrag konnte Herr Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V., gewonnen werden. Dieser zeichnete uns zuerst ein Bild des aktuellen Zustandes unserer Gesellschaft auf dessen Basis die heutige Versorgung im Gesundheitssystem Deutschlands aufbaut:
- Beendigung der sozialen Marktwirtschaft vor 25 Jahren
- Abbau der demokratischen Rechte seit ca. 25 Jahren
- Entmündigung im Gesundheitswesen seit 35 Jahren
Kurz für uns Patienten wird es immer schlechter! Das lässt sich im Einzelnen darstellen:
- Verhältnis Arzt – Pflege – junger Patient
Da das Gesundheitssystem zunehmend nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten reformiert wird, entstehen gravierende Folgen für das Verhältnis Arzt-Pflege-junge Patienten. Der Patient ist nicht mehr länger Mittelpunkt des Geschehens, sondern Kostenmanagement und Gewinnmaximierung sind das Ziel aller Bestrebungen. Dabei zeigt sich im Alltag, dass der Arzt immer weniger Zeit für Patientengespräche hat. Dies hat zur Folge, dass kein Vertrauensverhältnis mehr zwischen Arzt und Patient entstehen kann, wichtige Informationen nicht abgefragt werden, was in Krisensituationen zu schwer wiegenden Folgen führen kann. (Kommunikation geht verloren) Es findet keine Koordination mehr zwischen den einzelnen Disziplinen statt. Durch Schließung von Versorgungseinrichtungen z.B. Krankenhäuser, ist zunehmend die regionale Versorgung gefährdet. (Zerstörung der integrierten Versorgung). Die erzwungene Teilnahme von Chronikern an sog. Desease Managementprogrammen führt zu einer pauschalen Behandlung von Patientengruppen, die keinerlei Vorteile für den Einzelnen bringen. Der Ausbau der Hierarchie im Gesundheitswesen führt zu einer Entmündigung des einzelnen Patienten. Ökonomische Gesichtspunkte entscheiden über die Behandlung. Entscheidungen werden über den Kopf des Patienten hinweg getroffen. Krankenhausabläufe werden einer festen Prozesssteuerung unterworfen, in dem der mündige Patient als Störfaktor und "Kostentreiber" fungiert. Die Personalentwicklung entspricht nicht mehr den Anforderungen der Zeit.
Aber: Gesundheit ist kein Markt, sondern es gibt eine Versorgungspflicht eines Landes!
Empfehlung seitens unseres Referenten:- keine Hausarztverträge unterschreiben
- keine Wahltarife bei den gesetzlichen Krankenkassen abschließen
- keine Teilnahme an Desease Managementprogrammen
- Einflussrichtung des Gesundheitssystems
- Gesundheitsfonds Abbau von Sozialen Leistungen
- Morbiditäts-Risiko- = Ausbau der Rationalisierungen
- Struktur-Ausgleich Realisierung der Priorisierung
- Finanzkrise Schwellenwert
- Verschuldung des Staates
- Was kann ich noch entscheiden?
Im aktuellen Gesundheitssystem sind folgende Entscheidungen möglich:- Auswahl der gesetzlichen Krankenversicherung
- Einschreibung in Hausarztverträge
- Integration in Desease Management Programme
- Selektivvertragliche integrierte Versorgung
- Auswahl Mediziner/Klinik bereits eingeschränkt
- Wohnortnahe Versorgung in Gefahr
- Bestimmung Medikament / Hilfsmittel bereits sehr eingeschränkt dadurch werden auch Innovationen in diesem Bereich gestoppt
Fazit:
- Geduldig alles ertragen oder nicht
- Sich selbstbewusst einmischen oder resignieren
- Durch Wissen mündig werden
- Demokratie nutzen
Kurz es liegt an uns, was aus dem Gesundheitssystem Deutschlands wird. Eine einflussreiche unabhängige Stimme in diesem Bereich ist die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V., die sich folgende Ziele gesetzt hat:
- Etablierung und Stärkung der Rechte der Patienten und Versicherten im Gesundheitswesen
- Aufbau einer demokratisch gewählten Patientenvertretung
- Abbau der ausufernden Bürokratie im Gesundheitswesen
- Beseitigung einer Fehl-, Unter- und Überversorgung
- Verbesserung der Qualität medizinischer und pflegerischer Leistungen
- Erhaltung der Wahl- und Therapiefreiheit der Patienten
- Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen – miteinander, nicht gegeneinander
- Schutz der Patienten vor Rationalisierungen
Mehr Infos unter: www.dgvp.de
Wir bedanken uns herzlich bei unserem Referenten, Herrn Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.
Nach einem letzten gemeinsamen Mittagessen wartete nun die Weltstadt Berlin mit ihren diversen Möglichkeiten darauf entdeckt zu werden. Aufgrund der Vielzahl der Angebote war es diesmal nicht realisierbar alle Teilnehmer unter einen Hut zu bekommen, so dass sich verschiedene Gruppen bildeten, aber auch einige alleine loszogen, um das Seminarprogramm mit einem individuellen Stadtbesuch abzurunden.
Anja Sachs